Begleiteter Umgang
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Veranstaltung:
"Fachaustausch, Strategien und Lösungsmöglichkeiten zum „Begleiteten Umgang“ am Mi, 25.05.2011, 16 – 19 Uhr hin. weitere Infos hierzu im Programm oder im Veranstaltungskalender auf der homepage.
Sozialpädagogische Begleitung beim Umgangsrecht getrennt lebender Familien.
„Begleiteter Umgang“ kann in Anspruch genommen werden, wenn Probleme bei der Organisation oder Gestaltung des Umgangs vom Kind mit dem umgangsberechtigten Elternteil vorhanden sind, oder wenn die Eltern sich nicht einigen können.
Begleiteter Umgang kann nach einem Beschluss des Familiengerichts angeordnet sein, in einem Beratungsgespräch beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD) vorgeschlagen oder von den Eltern selbst gewünscht werden.
Wir bieten Begleiteten Umgang nach vorangegangenen Erstgesprächen mit beiden Elternteilen (getrennt von einander) an.
Das betreute Treffen in der Gruppe findet samstags 14-tägig von 9 –13 Uhr statt.
Termine nach Absprache:Telefon 0175 5518729 (Bitte Name und Telefonnummer hinterlassen. )
Andrea Bundschuh
Felizitas Keller
Susan Ebert



