Raumvermietung / Raumnutzung

Hier hast du die Möglichkeit, deine Feste oder andere Veranstaltungen in den großzügig bereitgestellten Räumen und der dazu gehörenden Infrastruktur der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung zu feiern.

Kontakt
Rikke Seegmüller
rikke.seegmuellereltern-kind-zentrumde

0711-505368-34 (von Mo-Do)

Wir vermieten unsere Räume hauptsächlich an den Wochenenden/Feiertagen und abends ab ca. 18:30 Uhr unter der Woche.

Wir haben verschiedene Räume die ihr nutzen könnt. Die Raummiete ist abhängig von Raum/Personenzahl/Nutzungsdauer. Die maximale Personenzahl pro Raum findet ihr im Nutzungsvertrag!

Um eure Anfrage beantworten zu können benötige ich immer das gewünschte Datum, die gewünschte Uhrzeit/Veranstaltungsdauer, die Personenzahl inkl. Kindern und - wenn ihr die Räume kennt - den bevorzugten Raum und den Anlass der Feier.

Schreibt mir eure Nutzungsanfrage entweder per Mail, ruft an oder kommt vorbei und fragt mich.

Wenn der gewünschte Raum frei ist, kann ich euch den Raum immer bis zum kommenden Sonntag reservieren, dann könnt ihr euch in Ruhe besprechen.

Bis zum Sonntagabend schickt ihr mir bitte den unterschriebenen Nutzungsvertrag und einen Screenshot/PDF der überwiesenen Raumnutzungsgebühr zu. Als Verwendungszweck bitte "RN - NAME und Veranstaltungs-DATUM " eintragen. Sollte ich bis zum Sonntagabend keine Rückmeldung von euch erhalten haben gebe ich den Raum (ohne erneute Rücksprache!) Montagmorgen wieder frei!

Bitte unbedingt beachten, dass die Zeit für die Deko, das Aufräumen und Putzen der Räume und Toiletten im Mietzeitraum liegen muss. Bitte auch die Storno-Regelung beachten!

 1-2 Wochen vor der Veranstaltung meldet ihr euch bitte zwecks Terminvereinbarung zur Schlüsselübergabe und Einweisung in die Raumnutzung bei mir.

 Zu diesem Termin bitte die Kaution (100.- EUR pro Raum) in bar mitbringen.

Nach der Veranstaltung bringen ihr den Schlüssel wieder ins EKiZ und erhaltet - wenn der Raum ordentlich hinterlassen wurde - die Kaution zurück.

Den Garten und das Höfle teilen sich alle Raumnutzer:innen. Eine alleinige Nutzung des Gartens ist nur bei Anmietung des gesamten Erdgeschosses (Café, Küche und Nebenraum) möglich.