Begleiteter Umgang

Wir bieten sozialpädagogische Begleitung beim Umgangsrecht getrennt lebender Familien. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn Probleme bei der Organisation und Gestaltung des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil vorhanden sind.
Wir begleiten Familien, die mit einem Beschluss oder einer Vereinbarung vom Familiengericht kommen oder diejenigen, die von einem Beratungszentrum des Jugendamtes ans EKiZ überwiesen werden. Wenn beide Eltern den Kontakt zum EKiZ aufgenommen haben, führen wir getrennte Vorgespräche mit den Eltern und den Kindern. Erst danach können die Besuchstermine beginnen.

Infos:

Andrea Bundschuh (Sozialarbeiterin)
Mo, Mi, Fr 10-12 Uhr
Tel. 0711/505 368-46
andrea.bundschuheltern-kind-zentrumde

Die Termine finden nach Absprache samstags 14-tägig statt.

Expertenrunde zum Thema „20 Jahre Begleiteter Umgang in der Gruppe“

Jens Hansel ist Vater. Er sieht und knuddelt seinen Sohn in der Regel nur alle 14 Tage im Eltern-Kind-Zentrum. Bis zu diesem „nur“ im EKiZ war es ein steiniger Weg, denn die Mutter des Kleinen wollte ihm den Umgang von Anfang an verweigern. Weil Jens Hansel nicht wollte, dass sein Sohn ohne Beziehung zum ihm aufwächst, ging er den Rechtsweg und klagte den Umgang ein. Das war vor zwei-einhalb Jahren. Heute freut er sich, dass sich die Beziehung zur Mutter so entwickelt hat, dass er sein Kind regelmäßig über das Wochenende und ab Juli sogar wochenweise sehen darf.

Am 27. April 2018 war seine Erfolgs-Geschichte eine der jüngsten, die der „Begleitete Umgang in der Gruppe“ in 20 Jahren im EKiZ geschrieben hat.  Das EKiZ hatte anlässlich des runden Jubiläums einige Experten aus Fachkreisen – Richterinnen, Rechtsanwältinnen, Verfahrensbeistände und Politikerinnen - an seinen Runden Tisch geladen.

Jens Hansel, der zu jedem der insgesamt acht gerichtlich verfügten Treffen aus Bremen angereist war, erzählte der Gesprächsrunde im EKiZ-Café, wie froh er ist, dass es den Begleiteten Umgang (BU) gibt. „Durch den BU kam ein Stein ins Rollen in der Beziehung zu meinem Sohn“, freut sich der junge Vater. Die Begegnungen zwischen Eltern und Kindern werden von einem Team an Sozialpädagoginnen im EKiZ unterstützt, sind aber in ihrer Gestaltung so offen und frei wie möglich.

Häufigste Gründe für den Begleiteten Umgang sind Gewalt zwischen den Eltern, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils sowie eine längere Kontaktunterbrechung. Da die-ses aber keine Gründe für eine enge Einzelbegleitung sind, erteilt das Beratungszentrum des Jugend-amtes einen Auftrag für einen Begleiteten Umgang. „Dies geschieht nach klaren Vorgaben der zu-ständigen Behörde“, sagt Projektinitiatorin und Gruppenleiterin Andrea Bundschuh. „Die Vorgaben sind für jede Familie individuell und werden auch so bearbeitet“, erklärt die Fachfrau weiter. „Wir haben das Recht, in den Umgangsablauf einzugreifen oder sogar den Umgang abzubrechen, wenn wir das für nötig halten“.

Das EKiZ hat sich vor 20 Jahren beim Jugendamt dafür eingesetzt, dass der Begleitete Umgang in der Gruppe auch im EKiZ durchgeführt werden kann. In der Gruppe machen die Kinder die Erfahrung, dass ihre Umgangssituation nichts Außergewöhnliches und eine Trennung in den Griff zu bekommen ist“, erklärt Andrea Bundschuh. „Außerdem kommen die Väter, Mütter und anderen Bezugspersonen ins Gespräch miteinander, sie beraten sich gegenseitig und helfen uns manchmal bei Übersetzungen in Landessprachen, die wir nun mal nicht sprechen“.

Anfangs finanzierte sich der Begleitete Umgang in der Gruppe allein aus Spenden, erläutert Elke Arenskrieger, Mitglied der Geschäftsführung. „Im Jahr 2002 übernahm das Jugendamt bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten, seit Januar 2018 sind es 100 Prozent. Bezahlt sind damit zwei pädagogische Fachkräfte pro BU sowie ein Teil der Sachkosten“.

„Mit diesen Etats haben wir bereits sehr viel dafür getan, dass sich viele Kinder trotz Trennung gut entwickeln konnten. Es geht ihnen einfach besser, weil die Eltern bei uns lernen, besser miteinander umzugehen“, fügt Bundschuh hinzu. „Wir können und möchten noch mehr tun, aber das kostet auch mehr Geld. Zurzeit noch nicht finanziert sind notwendige Sonderausgaben, wie beispielsweise die Studentin der Pädagogischen Hochschule, die sich samstags unterstützend um besonders belastete Kinder kümmert, die den Umgang verweigern oder mit Eltern arbeitet, die intensiver betreut werden müssen.“ Das EKiZ möchte diese „Extra-Betreuung“ gerne zum Regelangebot im Begleiteten Umgang machen und wirbt dafür um Spenden, wie beispielsweise Bußgelder. Die Verantwortlichen wünschen sich außerdem einen Etat für nötige Übersetzungen und für Sonderwünsche von Familien.

„Wir sind stolz auf 550 Familien, die wir in 20 Jahren so individuell und nah in der Gruppe begleitet haben, dass aus schwierigen Trennungen individuelle Umgangs-Lösungen gewachsen sind“, lautete die Botschaft des Tages.  Insgesamt bezahlte das EKiZ für diesen Erfolg von 1998 bis heute rund 60.000 Euro auch aus eigener Tasche – zum Wohle der Kinder.